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   VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029   

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VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029 (https://dejure.org/2008,74202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029 (https://dejure.org/2008,74202)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. August 2008 - 12 ZB 07.3029 (https://dejure.org/2008,74202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht/Prozessrecht; keine ernstlichen Zweifel; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Die Zustimmungsentscheidung ist eine Ermessensentscheidung (dazu ausführlich Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m.w.N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abwägt (zu alledem zuletzt BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467).

    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 18.6.2008, a.a.O., vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).

    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes (vgl. BVerwG vom 29.8.2007 NJW 2008, 166 = Behindertenrecht 2007, 193; BayVGH vom 18.6.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX deshalb grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG ist (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294 = DVBl. 1992, 1490, Leitsatz 3).
  • VGH Bayern, 16.11.1993 - 12 B 92.84

    Zum Kündigungsschutz des Schwerbehinderten - zum Zusammenhang zwischen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Das Integrationsamt soll nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des Schwerbehinderten mitwirken (BVerwG a.a.O.; BayVGH vom 16.11.1993 Az. 12 B 92.84; GK zum KSchG, Luchterhand 5. Aufl. 1998, §§ 15 bis 20 SchwbG RdNr. 83).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Danach ist das Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers Personalkosten zu sparen, abzuwägen (BVerwG vom 19.10.1995 BVerwGE 99, 336 = Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 10).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Der Kläger könnte hieraus auch keine Restitutionsklage begründen (vgl. BAG vom 8.11.2007 NJW 2008, 1757).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 77.07

    Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes (vgl. BVerwG vom 29.8.2007 NJW 2008, 166 = Behindertenrecht 2007, 193; BayVGH vom 18.6.2008 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1992 - 13 A 297/91

    Zustimmung zur Änderungskündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Grundsätzlich beurteilt sich die Frage, ob ein Kündigungssachverhalt vorliegt, aus dem der Arbeitgeber das seinem Antrag zugrunde liegende Kündigungsinteresse herleitet, nach dem historischen Sachverhalt, der den Kündigungsgrund bildet und bis zum Zugang der Kündigungserklärung vorliegt (vgl. BVerwG vom 7.3.1991 a.a.O.; OVG NW vom 23.1.1992 NZA 1992, 844; VGH BW vom 15.7.1997 Behindertenrecht 1998, 75; BayVGH vom 18.6.2008, a.a.O., vom 20.6.2006 Az. 9 ZB 06.930 und vom 31.1.2005 Az. 9 ZB 04.2740).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

    Auszug aus VGH Bayern, 12.08.2008 - 12 ZB 07.3029
    Insbesondere ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, weil es hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung auf die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes ankommt und dem Kläger gegebenenfalls eine Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO offensteht (vgl. BayVGH vom 27.11.2006 Az. 9 BV 05.2467).
  • VGH Bayern, 31.01.2005 - 9 ZB 04.2740
  • VGH Bayern, 20.06.2006 - 9 ZB 06.930
  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Bei der Erteilung der Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung gemäß § 85 SGB IX ist dem Integrationsamt ein Ermessen eingeräumt, das es pflichtgemäß nach dem Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte auszuüben hat (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30) und das vorliegend nicht durch § 89 SGB IX eingeschränkt ist.

    Dabei hat es das betriebswirtschaftlich geprägte Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten und dessen finanzielle Belastung durch die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Schwerbehinderten gegen das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes abzuwägen (BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).

    Mit diesem wollte der Gesetzgeber vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen, wofür er in Kauf nahm, dass die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers eingeengt wird (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010, 12 B 10.1088 - juris Rn. 30; vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - juris Rn. 23).

    Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).

    Andererseits ist aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 und U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).

  • VG München, 13.06.2012 - M 18 K 11.5931

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Beweiswert, verspätete Vorlage)

    Bei der Erteilung der Zustimmung zur (ordentlichen) Kündigung gemäß § 85 SGB IX ist dem Integrationsamt ein Ermessen eingeräumt, das es pflichtgemäß nach dem Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte auszuüben hat (vgl. BVerwG v. 2.7.1992, 5 C 51/90; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).

    Dabei hat es das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes abzuwägen (BVerwG v. 19.10.1995, 5 C 24/93; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).

    Mit diesem wollte der Gesetzgeber vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen, wofür er in Kauf nahm, dass die Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers eingeengt wird (BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088; vgl. BVerwG v. 2.7.1992, 5 C 51/90).

    Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BVerwG v. 19.10.1995, 5 C 24/93; BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).

    Andererseits ist aber auch die unternehmerische Gestaltungsfreiheit des Arbeitgebers mit dem ihr zukommenden Gewicht in die Abwägung einzustellen (BayVGH v. 12.8.2008, 12 ZB 07.3029 und v. 28.9.2010, 12 B 10.1088).

  • VG München, 05.12.2019 - M 15 K 18.2871

    Zustimmung zur verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung mit sozialer

    a) Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestehen seines Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).

    Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).

    Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).

  • VG München, 09.10.2020 - M 15 K 19.4028

    Keine Zustimmung zu einer personenbedingten, außerordentlichen Kündigung eines

    a) Über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung oder deren Versagung hat das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 174 Abs. 1 i.V.m. §§ 171 ff. SGB IX) und dabei das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers am Fortbestand seines Arbeitsplatzes mit dem Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24.93 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).

    Der Gesetzgeber bezweckt mit dem Sonderkündigungsschutz den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile schwerbehinderter Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mutet insoweit dem Arbeitgeber Einschränkungen in seiner Gestaltungsfreiheit zu (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8).

    Entsprechend ist der Schutz umso geringer, je weniger ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung feststellbar ist (BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8; U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 30).

  • VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40

    Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung;

    Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung (ausführlich dazu BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 - juris Rn. 8 unter Hinweis auf Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m.w.N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt.
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung (ausführlich dazu BayVGH vom 12.8.2008 Az. 12 ZB 07.3029 unter Hinweis auf Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m. w. N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt.
  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte

    1.1.1 Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen gemäß §§ 85 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Ermessensentscheidung (ausführlich dazu BayVGH vom 12.8.2008 Az. 12 ZB 07.3029 unter Hinweis auf Kuhlmann, Behindertenrecht 2006, 93/97 f., m.w.N.), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in §§ 89, 91 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt.
  • VG München, 03.09.2014 - M 18 K 12.6076

    Terminsverlegungsantrag; Anspruch auf Bearbeitung einer Petition

    Der gegen diese Entscheidung gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. August 2008 abgelehnt (12 ZB 07.3029).
  • VG Saarlouis, 13.05.2011 - 3 K 2296/10

    Anforderungen an die Prüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe durch das

    Die Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen ist eine Ermessensentscheidung(vgl. Urteil der Kammer vom 11.02.2011 -3 K 1934/09- m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 12.8.2008 -12 ZB 07.3029-; zit. nach juris), mit der das Integrationsamt die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der in § 89 SGB IX vorgesehenen Einschränkungen abwägt.
  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 6 K 14.01870

    Im Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsamtes vorliegendes Einverständnis

    Bei der Abwägung der gegensätzlichen Interessen verliert der Schwerbehindertenschutz an Gewicht, wenn die beabsichtigte Kündigung auf Gründe gestützt wird, die nicht in der Behinderung selbst ihre Ursache haben, also ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderung nicht feststellbar ist (BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 12.8.2008 - 12 ZB 07.3029 -, juris).
  • VG Saarlouis, 30.06.2014 - 3 K 934/13

    Schwerbehindertenrecht: Überprüfung der Ermessensausübung bei Zustimmung zur

  • VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 408/13

    Schwerbehindertenrecht: Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung aus

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 11.2986

    Zusammenhang des Kündigungsgrundes mit der Behinderung; Ermittlungspflicht

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 12 C 11.1554

    Schwerbehindertenrecht Prozesskostenhilfe; keine hinreichende Erfolgsaussicht

  • VG Saarlouis, 06.09.2013 - 3 K 407/13

    Schwerbehindertenschutz: Zustimmung zu einer personenbedingten Kündigung aus

  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 12 C 10.3017

    Schwerbehindertenrecht; Prozesskostenhilfe; Zustimmung zur Kündigung;

  • VG München, 03.09.2014 - M 18 K 12.6226

    Terminsverlegungsantrag; Antrag auf Fortsetzung eines durch Klagerücknahme

  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 12.4067

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; Sachverhaltsaufklärung durch das

  • VG München, 20.02.2013 - M 18 K 12.3270

    Ermessensfehlerfreie Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

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